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01/31/07

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   WETTKAMPF-KATEGORIEN FCSA (SCHWEIZ) (gemäss Reglement www.fcsa.org)

Die folgenden 4 Kategorien entsprechen dem Reglement der FCSA (USA); aufgrund der geringeren Mitgliederzahl hat sich jedoch die FCSA (Schweiz) entschieden, sich auf die Kategorien 1 "Leicht“, und 2 „Schwer“ (revidiert*) zu beschränken. Die Kategorie  Benchrest ist unter Kategorie 3 „Unlimited“ zusammengefasst.

1. Kategorie Kaliber .50 „Leicht“: Beschränkt auf Waffen im Kaliber .50 BMG (12.7 x 99 mm), deren  Patronenlager die offizielle FCSA-Lagerlehre mit einem Hülsenhals-Durchmesser von 14.072 mm (.554 in.) aufnimmt. Die Waffe darf ein Gesamtgewicht von 14.775 kg (32 lbs 8.00 oz.) nicht überschreiten. Dieses Gesamtgewicht der Waffe beinhaltet Ausrüstung und Anbauteile, welche der Schütze während des Wettkampfes benutzt. Die grösste Breite des Vorderschaftes darf 88.9 mm (3 ½ in.) nicht überschreiten. Als Vorderschaft wird jener Teil der Schäftung betrachtet, welcher sich in Schussrichtung vor der vordersten Bettungsschraube befindet.

Der Sieger eines Wettkampfes der Kategorie « Leicht » ist derjenige welcher aus allen zählenden Wettkampf-Passen die höchste Punktzahl erreicht (ausgenommen Punktgleichheit). Diese Regelung entspricht dem Reglement der FCSA (USA), siehe * hiernach für Wettkämpfe in Grossbritannien 2004/05. 

2. Kategorie Kaliber .50 „Schwer“: Jegliche Büchse welche Geschosse von 12.954 bis 12.979 mm (.510 bis .511 in.) Durchmesser verschiesst, und ein Gesamtgewicht von 22.700 kg. (50 lbs) nicht überschreitet. Das Gesamtgewicht der Waffe beinhaltet Ausrüstung und Anbauteile, welche der Schütze während des Wettkampfes benutzt.

Der Sieger eines Wettkampfes der Kategorie „Schwer“ ist derjenige welcher aus allen zählenden Wettkampf-Passen die kleinste kumulierte Gesamtstreuung erreicht (ausgenommen Resultatgleichheit). 

3. Kategorie Kaliber .50 „Unlimited“: Jegliches Lauf/Verschluss-System, welches Geschosse von 12.954 bis 12.979 mm (.510 bis .511 in.) verschiesst.

Der Sieger eines Wettkampfes der Kategorie „Unlimited“ ist derjenige welcher aus allen zählenden Wettkampf-Passen die kleinste kumulierte Gesamtstreuung erreicht (ausgenommen Resultatgleichheit).

 4. Kategorie Kaliber .50 „Jagd“: Diese Kategorie wird ausschliesslich liegend geschossen. Die Waffe ist hierfür mit Zweibeinstütze oder Auflage ausgerüstet wie hiernach beschrieben.

Für das Liegend-Schiessen ist eine Schiessmatte oder Zeltbahn (Blache) zugelassen. Ebenso darf in der Schiessstellung eine Rinne für die Zweibeinstütze ausgehoben werden. Hingegen darf die Waffe nicht im Boden verankert werden; die Waffe muss frei aus der Schiessstellung entfernt werden können.

Zweibeinstütze: Die Zweibeinstütze muss entweder nach vorn oder hinten klappbar sein. Die Zweibeinstütze darf nur zwei Auflagepunkte am Boden bieten, und muss vor dem Abzugsbügel angebracht sein. Stative (Dreibeine) sind nicht erlaubt.

Die Zweibeinstütze darf Gummi- oder Metallfüsse haben. Erddorne von höchstens 30 mm sind zugelassen. In diesem Fall müssen die Erddorne 30 mm über der Spitze eine gut sichtbare Markierung aufweisen. Diese Markierung lässt erkennen, dass die Dorne nicht weiter als die zugelassenen 30 mm in den Grund eindringen. Vorrichtungen mit Rollen oder Schienen sind nicht zugelassen.

Schaftauflage: Es darf ein Sandsack verwendet werden, ebenso eine Einbein-Hinterschaftstütze. Als Hinterschaftstütze wird eine mechanische Vorrichtung betrachtet, welche eine Haltepunkt-Justierung in der Höhe erlaubt. Die Stütze muss einen Fuss aufweisen, welcher den Bestimmungen für Zweibeinstützen entspricht, ein Erddorn ist hingegen nicht zulässig. Zur Ermittlung des Gesamtgewichts der Waffe muss die Hinterschaftstütze unbedingt an der Waffe angebracht sein.

Waffengewicht : Eine Waffe in dieser Kategorie darf 22.700 kg. (50 lbs) im schussbereiten Zustand nicht überschreiten.

Munition : Zulässig ist jede Munition im Kaliber .50 BMG (12.7 x 99 mm), welche Geschosse mit einem Durchmesser von 12.954 bis 12.979 mm (.510 bis .511 in.) verschiesst.

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* Distanz : 1’000 yds)   |   Schusszahl:10  |  Es zählt die kleinste 5-er-Gruppe

Zeitbeschränkung: 30 min. je Scheibe

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                                                        ZUGELASSENE MUNITION

 1. Munition: jegliche von der FCSA für Kaliber .50-Wettkämpfe zugelassene Munition im Kaliber .50 BMG (12.7 x 99 mm).

 2. Geschosse: es sind lediglich inerte Militär-Geschosse, Vollmantel-Bleikern-Geschosse, sowie gedrehte Messing- und Bronzegeschosse zugelassen, ebenso Leuchtspur, sofern die Sicherheitsbestimmungen des Schiessstandes dies zulassen. Die Verwendung von panzerbrechenden, Explosiv- oder Rauchgeschossen ist untersagt.

3. Nicht zugelassene Munition: Jegliche Munition, wiedergeladen oder aus Militärbeständen („Surplus“), welche nicht den Sicherheitsnormen entspricht, ist bei FCSA-Wettkämpfen verboten. Es obliegt dem Schiessdirektor und seinen Stellvertretern, die Munition zu begutachten und für konform zu befinden; dies betrifft wiedergeladene wie auch Militärmunition. Munition in schlechtem bzw. nicht konformem Zustand, welche z.B. korrodierte oder beschädigte Hülsen, schlecht gesetzte Zündhütchen oder beschädigte Geschosse aufweist ist bei FCSA-Wettkämpfen nicht zugelassen. Weiter müssen die Patronen problemlos in das Patronenlager eingeführt werden können. Die Zuhilfenahme eines Hammers zum Schliessen des Verschlusses ist untersagt. Ein solcher darf jedoch zum Öffnen des Verschlusses nach dem Schuss benützt werden.

                                                   

          ZUGELASSENE WAFFENAUSRÜSTUNG         

 1. Waffen-Auflagen: Eine Auflage darf sowohl für Vorder- wie Hinterschaft verwendet werden. Diese Auflage muss verformbar und nur mit Sand gefüllt sein (Sandsack). Diese Auflagen dürfen weder mit der Waffe noch untereinander verbunden sein. Ebenso müssen sie unabhängig voneinander bewegt werden können. Die Waffen-Auflagen dürfen nicht fest auf dem Schiesstisch oder an der Waffe angebracht werden, und die Waffe muss frei aus der Schussposition gehoben werden können. Ausserdem dürfen die Auflagen den Rückstoss der Waffe beim Schuss nicht behindern. Die Anbringung von rutschhemmendem Klebeband auf den Auflagen ist hingegen gestattet.

2. Zweibeinstützen: Diese sind in allen FCSA-Wettkampf-Kategorien zugelassen.

                                           

         SCHIESSSTAND-AUSRÜSTUNG

1. Scheiben: Bei offiziellen 1’000-yard-FCSA-Wettkämpfen ist lediglich die „NRA MR-1'600 yards“-Scheibe zugelassen. Die Verwendung dieser normierten Scheibe für offizielle Wettkämpfe erlaubt den direkten Vergleich von Punktzahlen und Streuungen untereinander. Für regionale Wettkämpfe dürfen, falls die offizielle NRA-Scheibe nicht verfügbar ist, auch andere verwendet werden. In diesem Falle müssen jedoch für alle Teilnehmer identische Scheiben verwendet werden.

2. Windsäcke/Windfahnen: Es ist ratsam, solche bei allen FCSA-Wettkämpfen zu verwenden. Die Verantwortung zur Aufstellung der Windsäcke oder Windfahnen obliegt dem Schiessdirektor. Dies schliesst hingegen nicht aus, dass der einzelne Schütze nach seinem Gutdünken eigene Windfahnen für den Wettkampf anbringen kann.

3. Schiesstische sind für die Kategorien 1, 2 und 4 nicht zulässig.

                                 
 

 

 

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This site was last updated 12/13/06