WETTKAMPF-KATEGORIEN FCSA
(SCHWEIZ) (gemäss Reglement
www.fcsa.org)
Die folgenden 4
Kategorien entsprechen dem Reglement der FCSA (USA); aufgrund
der geringeren Mitgliederzahl hat sich jedoch die FCSA (Schweiz)
entschieden, sich auf die Kategorien 1 "Leicht“, und 2 „Schwer“
(revidiert*) zu beschränken. Die Kategorie Benchrest
ist unter Kategorie 3 „Unlimited“ zusammengefasst.
1. Kategorie Kaliber .50
„Leicht“: Beschränkt auf Waffen im Kaliber .50 BMG (12.7 x 99
mm), deren Patronenlager die offizielle FCSA-Lagerlehre mit
einem Hülsenhals-Durchmesser von 14.072 mm (.554 in.) aufnimmt.
Die Waffe darf ein Gesamtgewicht von 14.775 kg (32 lbs 8.00 oz.)
nicht überschreiten. Dieses Gesamtgewicht der Waffe beinhaltet
Ausrüstung und Anbauteile, welche der Schütze während des
Wettkampfes benutzt. Die grösste Breite des Vorderschaftes darf
88.9 mm (3 ½ in.) nicht überschreiten. Als Vorderschaft wird
jener Teil der Schäftung betrachtet, welcher sich in
Schussrichtung vor der vordersten Bettungsschraube befindet.
Der Sieger eines
Wettkampfes der Kategorie « Leicht » ist derjenige welcher aus
allen zählenden Wettkampf-Passen die höchste Punktzahl erreicht
(ausgenommen Punktgleichheit). Diese Regelung entspricht dem
Reglement der FCSA (USA), siehe * hiernach für Wettkämpfe in
Grossbritannien 2004/05.
2. Kategorie Kaliber .50
„Schwer“: Jegliche Büchse welche Geschosse von 12.954 bis 12.979
mm (.510 bis .511 in.) Durchmesser verschiesst, und ein
Gesamtgewicht von 22.700 kg. (50 lbs) nicht überschreitet. Das
Gesamtgewicht der Waffe beinhaltet Ausrüstung und Anbauteile,
welche der Schütze während des Wettkampfes benutzt.
Der Sieger eines
Wettkampfes der Kategorie „Schwer“ ist derjenige welcher aus
allen zählenden Wettkampf-Passen die kleinste kumulierte
Gesamtstreuung erreicht (ausgenommen Resultatgleichheit).
3. Kategorie Kaliber .50
„Unlimited“: Jegliches Lauf/Verschluss-System, welches Geschosse
von 12.954 bis 12.979 mm (.510 bis .511 in.) verschiesst.
Der Sieger eines
Wettkampfes der Kategorie „Unlimited“ ist derjenige welcher aus
allen zählenden Wettkampf-Passen die kleinste kumulierte
Gesamtstreuung erreicht (ausgenommen Resultatgleichheit).
4. Kategorie Kaliber
.50 „Jagd“: Diese Kategorie wird ausschliesslich liegend
geschossen. Die Waffe ist hierfür mit Zweibeinstütze oder
Auflage ausgerüstet wie hiernach beschrieben.
Für das
Liegend-Schiessen ist eine Schiessmatte oder Zeltbahn (Blache)
zugelassen. Ebenso darf in der Schiessstellung eine Rinne für
die Zweibeinstütze ausgehoben werden. Hingegen darf die Waffe
nicht im Boden verankert werden; die Waffe muss frei aus der
Schiessstellung entfernt werden können.
Zweibeinstütze: Die
Zweibeinstütze muss entweder nach vorn oder hinten klappbar
sein. Die Zweibeinstütze darf nur zwei Auflagepunkte am Boden
bieten, und muss vor dem Abzugsbügel angebracht sein. Stative
(Dreibeine) sind nicht erlaubt.
Die Zweibeinstütze darf
Gummi- oder Metallfüsse haben. Erddorne von höchstens 30 mm sind
zugelassen. In diesem Fall müssen die Erddorne 30 mm über der
Spitze eine gut sichtbare Markierung aufweisen. Diese Markierung
lässt erkennen, dass die Dorne nicht weiter als die zugelassenen
30 mm in den Grund eindringen. Vorrichtungen mit Rollen oder
Schienen sind nicht zugelassen.
Schaftauflage: Es darf
ein Sandsack verwendet werden, ebenso eine
Einbein-Hinterschaftstütze. Als Hinterschaftstütze wird eine
mechanische Vorrichtung betrachtet, welche eine
Haltepunkt-Justierung in der Höhe erlaubt. Die Stütze muss einen
Fuss aufweisen, welcher den Bestimmungen für Zweibeinstützen
entspricht, ein Erddorn ist hingegen nicht zulässig. Zur
Ermittlung des Gesamtgewichts der Waffe muss die
Hinterschaftstütze unbedingt an der Waffe angebracht sein.
Waffengewicht : Eine
Waffe in dieser Kategorie darf 22.700 kg. (50 lbs) im
schussbereiten Zustand nicht überschreiten.
Munition : Zulässig ist
jede Munition im Kaliber .50 BMG (12.7 x 99 mm), welche
Geschosse mit einem Durchmesser von 12.954 bis 12.979 mm (.510
bis .511 in.) verschiesst.

* Distanz : 1’000
yds) | Schusszahl:10 | Es zählt die kleinste 5-er-Gruppe
Zeitbeschränkung: 30
min. je Scheibe

ZUGELASSENE MUNITION
1. Munition: jegliche
von der FCSA für Kaliber .50-Wettkämpfe zugelassene Munition im
Kaliber .50 BMG (12.7 x 99 mm).
2. Geschosse: es sind
lediglich inerte Militär-Geschosse,
Vollmantel-Bleikern-Geschosse, sowie gedrehte Messing- und
Bronzegeschosse zugelassen, ebenso Leuchtspur, sofern die
Sicherheitsbestimmungen des Schiessstandes dies zulassen. Die
Verwendung von panzerbrechenden, Explosiv- oder Rauchgeschossen
ist untersagt.
3. Nicht zugelassene
Munition: Jegliche Munition, wiedergeladen oder aus
Militärbeständen („Surplus“), welche nicht den Sicherheitsnormen
entspricht, ist bei FCSA-Wettkämpfen verboten. Es obliegt dem
Schiessdirektor und seinen Stellvertretern, die Munition zu
begutachten und für konform zu befinden; dies betrifft
wiedergeladene wie auch Militärmunition. Munition in schlechtem
bzw. nicht konformem Zustand, welche z.B. korrodierte oder
beschädigte Hülsen, schlecht gesetzte Zündhütchen oder
beschädigte Geschosse aufweist ist bei FCSA-Wettkämpfen nicht
zugelassen. Weiter müssen die Patronen problemlos in das
Patronenlager eingeführt werden können. Die Zuhilfenahme eines
Hammers zum Schliessen des Verschlusses ist untersagt. Ein
solcher darf jedoch zum Öffnen des Verschlusses nach dem Schuss
benützt werden.
ZUGELASSENE
WAFFENAUSRÜSTUNG
1. Waffen-Auflagen:
Eine Auflage darf sowohl für Vorder- wie Hinterschaft verwendet
werden. Diese Auflage muss verformbar und nur mit Sand gefüllt
sein (Sandsack). Diese Auflagen dürfen weder mit der Waffe noch
untereinander verbunden sein. Ebenso müssen sie unabhängig
voneinander bewegt werden können. Die Waffen-Auflagen dürfen
nicht fest auf dem Schiesstisch oder an der Waffe angebracht
werden, und die Waffe muss frei aus der Schussposition gehoben
werden können. Ausserdem dürfen die Auflagen den Rückstoss der
Waffe beim Schuss nicht behindern. Die Anbringung von
rutschhemmendem Klebeband auf den Auflagen ist hingegen
gestattet.
2. Zweibeinstützen:
Diese sind in allen FCSA-Wettkampf-Kategorien zugelassen.
SCHIESSSTAND-AUSRÜSTUNG
1. Scheiben: Bei
offiziellen 1’000-yard-FCSA-Wettkämpfen ist lediglich die „NRA
MR-1'600 yards“-Scheibe zugelassen. Die Verwendung dieser
normierten Scheibe für offizielle Wettkämpfe erlaubt den
direkten Vergleich von Punktzahlen und Streuungen untereinander.
Für regionale Wettkämpfe dürfen, falls die offizielle
NRA-Scheibe nicht verfügbar ist, auch andere verwendet werden.
In diesem Falle müssen jedoch für alle Teilnehmer identische
Scheiben verwendet werden.
2. Windsäcke/Windfahnen:
Es ist ratsam, solche bei allen FCSA-Wettkämpfen zu verwenden.
Die Verantwortung zur Aufstellung der Windsäcke oder Windfahnen
obliegt dem Schiessdirektor. Dies schliesst hingegen nicht aus,
dass der einzelne Schütze nach seinem Gutdünken eigene
Windfahnen für den Wettkampf anbringen kann.
3. Schiesstische sind für die Kategorien
1, 2 und 4 nicht zulässig.